Schulden und Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz - das Verbraucherinsolvenzverfahren - Ihr Ausweg aus der Krise?
Ihre Situation - Unlösbare finanzielle Probleme?
Für überschuldete Menschen ist die Verbraucherinsolvenz zumeist der einzige Ausweg, ihre finanziellen Probleme endlich zu lösen: Durch eine Privatinsolvenz kann nach einer Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren die Befreiung von allen Schulden erlangt werden!
Wie funktioniert eine Verbraucherinsolvenz?
Um schuldenfrei zu werden, müssen Betroffene bei dem für ihn zuständigen Insolvenzgericht unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Formulare einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen.
Das Gericht prüft den Antrag und eröffnet ein Insolvenzverfahren über das überschuldete Vermögen, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eröffnung vorliegen. Zugleich bestellt es einen Treuhänder, der vorrangig die Aufgabe übernimmt, die pfändbaren Beträge eines etwaigen monatlichen Einkommens über einen Zeitraum von sechs Jahren die so genannte Wohlverhaltensperiode, einzuziehen und an die Gläubiger zu verteilen.
Welchen Betrag der Treuhänder einziehen kann, richtet sich nach den jeweils vom Gesetzgeber aktualisierten Lohnpfändungstabellen. Sofern während der Wohlverhaltensphase keine Versagungsgründe auftreten, wird das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilen: Dadurch werden dem Betroffenen sämtliche Schulden erlassen!
Was müssen Sie dafür tun?
Bevor jedoch ein Insolvenzeröffnungsantrag gestellt werden kann, muss ein außergerichtlicher Schuldenbereini-gungsversuch unternommen werden. Wird dieser Versuch nicht durchgeführt, ist der Insolvenzantrag unzulässig und wird sogleich ohne weitere Prüfung durch das Gericht abgelehnt mit der Folge, dass auch keine Restschuldbefreiung erlangt werden kann.
Scheitert die außergerichtliche Versuch der Schuldenregulierung, was bereits bei Ablehnung eines einzelnen Gläubigers der Fall ist, sind die Betroffenen sofort berechtigt, Insolvenzeröffnung bei Gericht zu beantragen. Im Rahmen des Insolvenzantrages muss zudem von einer dem Gesetz nach geeigneten Stelle bestätigt werden, dass mit ihrer Hilfe ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch durchgeführt wurde, der jedoch scheiterte. Viele überschuldete Personen wenden sich daher an öffentliche oder in karitativer Trägerschaft unterhaltene Schuldnerberatungstellen, die vom Gesetz als geeignete Stellen anerkannt worden sind. Die meisten Schuldnerberatungsstellen sind jedoch personell unterbesetzt und ersticken in einem kaum noch zu bewältigenden Arbeitsanfall. Infolgedessen müssen die Betroffenen oftmals wochen-, wenn nicht sogar monatelang auf ein erstes Beratungsgespräch warten, so dass im Hinblick auf die Einleitung des überfälligen Insolvenzverfahrens unnötig wertvolle Zeit verstreicht, die Ihnen auf dem Weg zur Restschuldbefreiung verloren geht.
Natürlich sind neben den Schuldnerberatungen auch Rechtsanwälte vom Gesetz für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung berufen.
Die anwaltliche Hilfe bietet Ihnen drei entscheidende Vorteile:
Erstens: Keine längeren Wartezeiten, sondern umgehende Vereinbarung eines zeitnahen ersten Beratungstermines. Sie verlieren keine unnötige Zeit auf dem Weg zur Restschuldbefreiung!
Zweitens: Ein Rechtsanwalt kann als vom Gesetz zur Rechtsberatung berufenes unabhängiges Organ der Rechtspflege die sich aus einer Insolvenzeröffnung resultierenden weiteren Fragestellungen (so z.B. familienrechtliche Belange) professionell beurteilen und gegebenfalls weitere Hilfestellung effizient gewährleisten!
Drittens: Die ersehnte Restschuldbefreiung kann Ihnen somit effektiv früher erteilt werden!
Was können wir für Sie tun?
Unsere Kanzlei hat sich auf außergerichtliche Schuldenbereinigung im Vorfeld von Verbraucherinsolvenzen spezialisiert. Wir sind bundesweit tätig.
Neben der erforderlichen Rechtsberatung erstellen wir zunächst für Sie – nach Korrespondenz mit sämtlichen Gläubigern - ein aktuelles Gläubiger- und Forderungsverzeichnis und den so genannten Schuldenbereinigungsplan. Dieser Plan ist die Basis für die darauf folgende Vergleichsverhandlung mit sämtlichen Gläubigern.
Weiterhin schaffen wir für Sie die notwendigen Grundlagen und Voraussetzungen, damit Sie den Insolvenzeröffnungsantrag so schnell als möglich stellen zu können. Sofern Sie es wünschen, erstellen wir für Sie auch den Antrag auf Insolvenzeröffnung und reichen diesen bei dem zuständigen Insolvenzgericht für Sie ein. Damit endet unsere Tätigkeit für Sie. Sofern sich durch die Insolvenz weitere Fragestellungen ergeben, helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter, so z.B. im Rahmen eines familienrechtlichen Unterhaltsabänderungsverfahrens.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Es kommt darauf an …
In vielen Fällen erhalten Sie durch das für Ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht einen sog. Beratungshilfeschein, mit dem wir unsere Kosten unmittelbar gegenüber dem Staat abrechnen können. Sie müssen dann lediglich eine Gebühr von € 10,00 entrichten. Die übrigen Anwaltskosten trägt der Staat. Von der Beratungshilfe wird jedoch lediglich die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuches abgedeckt.
Ohne Beratungshilfeschein fallen die gesetzlichen Gebühren an, sofern nicht eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wird. Die Gebührenhöhe richtet sich insbesondere nach der Anzahl der Gläubiger und den Besonderheiten des Einzelfalles.
Die Erstellung und Einreichung eines Insolvenzeröffnungsantrages ist bereits gerichtliche Tätigkeit und deshalb nicht mehr vom Beratungshilfeschein gedeckt. Staatliche Hilfe gibt es hierfür leider nicht.
Für die Erstellung, Prüfung und gerichtliche Einreichung eines Insolvenzantrages mit bis zu 25 Gläubigern berechnen wir pauschal
€ 350,00
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Höhe von zur Zeit 19 %. Bei mehr als 25 Gläubigern berechnen wir grundsätzlich pro zusätzlichem Gläubiger € 10,00.
Wir sind für Sie da!
Wir stehen ihnen werktags telefonisch während unserer Bürozeiten [Telefonnummer links zu sehen] oder über das Internet 24 Stunden am Tag für Fragen zur Verfügung. Oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir rufen Sie umgehend zurück! Bitte hinterlassen Sie eine Telefonnummer und/oder ihre eMail-Adresse, unter der wir Sie erreichen können
Den ersten Schritt auf ihrem Weg, schuldenfrei zu werden, müssen Sie jedoch zunächst alleine machen. Entscheiden Sie sich ganz bewusst dafür, ihr Schuldenproblem konsequent anzugehen und sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen weiter!
Weitere Informationen und Hinweise zum Thema Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung erteilen wir gerne in einem persönlichen Beratungstermin.
Sprechen Sie uns an!
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