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Straub Rechtsanwälte

Kaiserstraße 16 ½
68623 Lampertheim

Tel.: +49 (0) 62 06 - 90 93 20
Fax: +49 (0) 62 06 - 90 93 21 0

Zweigstelle:

(Nur RA Sebastian Straub)

Walther-Rathenau-Straße 13
64646 Heppenheim 

Email: info@rae-straub.de

http://www.rae-straub.de


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Rechtsgebiete und Rechtsberatung

Die Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten steht für uns an erster Stelle. Durch kontinuierliche Fortbildung gewährleisten wir eine qualitativ hochwertige Rechtsdienstleistung. Das in uns gesetzte Vertrauen unserer Mandanten gründet sich auf Kompetenz und Zuverlässigkeit. Wir sehen in jedem Mandat eine neue Herausforderung, der wir uns durch persönliche und intensive Beratung stellen.

 

Die Kündigungsschutzklage und ihre Frist

Ohne Grund darf einem Arbeitnehmer nicht gekündigt werden. Zumindest dann nicht, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat und im Arbeitsbetrieb mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind, wobei Auszubildende bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden und Teilzeitbeschäftigte nach Ihrem Anteil an der vollen Beschäftigung mit einzurechnen sind. Eine Halbtagskraft gilt dementsprechend als „halber Arbeitnehmer“. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

 

 

Bau- und Architektenrecht

Sie sind Bauherr oder Baunternehmer und werden mit einer unüberschaubaren Anzahl von rechtlichen Fragen konfrontiert?

Wir helfen Ihnen, die richtigen Antworten zu finden, um Konflikte frühzeitig zu vermeiden!

 

Schulden und Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz  - das Verbraucherinsolvenzverfahren - Ihr Ausweg aus der Krise?

 

Unsere Beratung zum Familienrecht

Wir beraten Sie in sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Eingehung einer neuen Lebenspartnerschaft, sei es mit oder ohne Trauschein.

 

Das Erbrecht und der Anwalt als Ratgeber

Sie möchten Ihr Vermögen Ihrem Partner oder Ihren Kindern hinterlassen?

Sie möchten nicht, dass es später Streit deswegen gibt?

Sie denken an die Verfügung Ihres letzten Willens?